Objektbeschreibung
Das großzügige Baugrundstück befindet sich in guter Lage von Dortmund-Körne.
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Kaufgrundstück. Die Grundstücksgröße beläuft sich auf 1.771 m².
Das Grundstück ist derzeit mit einem Bestandsgebäude und einem Garagenhof bebaut.
Eine Baugenehmigung für zwei aneinander-grenzende Mehrfamilienhäuser mit einer Wohnfläche von ca. 1.832 m², voll unterkellert, mit 15 Tiefgaragen-Stellplätzen sowie 3 Außenstellplätzen liegt bereits vor.
Für dieses Projekt liegen somit die Leistungsphasen 1 - 4 bereits vor. Der Abriss des Bestandsgebäudes und der Garagen gehen zu Lasten des Käufers.
Mietverhältnisse müssen vom Erwerber nicht übernommen werden. Das Bestandsgebäude wird freigezogen übergeben.
Bei weiterem Interesse stellen wir Ihnen gern die Baugenehmigungs-Unterlagen zur Verfügung.
Lage
Das Grundstück befindet sich in guter Lage von Dortmund-Körne. Die Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte und Apotheken, sowie Kindergärten und Schulen sind gut zu erreichen. Auch die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel und die Autobahnen ist gut.
Sonstiges
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Immobilienberater unter den folgenden Rufnummern zur Verfügung:
Lars Ötting: 0170 - 93 78 255
Horst Adrian: 0177 - 33 92 497
Auf Anfrage lassen wir Ihnen gern ein Exposé zukommen.
Möchten Sie selbst eine Immobilie verkaufen, sind wir der richtige Partner für Sie. Sprechen Sie uns an. Wir ermitteln kostenlos für Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie!
Hinsichtlich des Objektes ist die Firma Jürgen Kleinert Immobilien e. K. auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Firma Jürgen Kleinert Immobilien e. K. für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.
Dieses Angebot erfolgt sowohl für den Eigentümer als auch für den Interessenten freibleibend. Sofern für das Objekt Gebote eingehen, die die Kaufpreisvorstellung über- oder unterbieten, bitten wir schon jetzt um Verständnis dafür, dass sich die Eigentümer vorbehalten, den Zuschlag zum Verkauf des Objektes einem höheren oder niedrigeren Angebot zu erteilen.
Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Kleinert Immobilien e.K., Inhaber Oliver Blinne nach §1,2 Abs. 1Nr. 0,4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss